In Zeiten der Pandemie wird dem Infektionsschutz wie folgt Rechnung getragen:
Es gelten die Regelungen für Baden-Württemberg. Bei Geschäftsreisen gilt die 3G-Regelung. | |
Die Ferienwohnungen haben ein separates Treppenhaus. | |
In den Wohnungen stehen Infektionsschutzmittel zur Verfügung. |